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Gewährleistung
Selbständige Herstellergewährleistung der Sulfurcell Solartechnik GmbH für die PV-Module des Typs SCG (Stand September 2009):Produktgewährleistung
Die Sulfurcell Solartechnik GmbH (Sulfurcell) gewährleistet für die von ihr produzierten PV-Module des Typs SCG, bei denen es sich nicht ausdrücklich um Prototypen oder Module für Testanlagen handelt, dass diese im Zeitpunkt der Auslieferung durch Sulfurcell frei von Fehlern in Material und Verarbeitung sind, die die Tauglichkeit des Moduls für die Energiegewinnung vermindern. Entspricht ein Modul nicht dieser Qualität, wird Sulfurcell nach eigener Wahl das Produkt entweder nachbessern, ein Ersatzmodul liefern oder die Wertminderung des Zeitwertes des Moduls in Geld erstatten. Die Gewährleistungsfrist beträgt im Rahmen dieser Herstellergewährleistung insoweit 120 Monate.
Leistungsgewährleistung
Für die PV-Module des Typs SCG, bei denen es sich nicht ausdrücklich um Prototypen oder Module für Testanlagen handelt, gibt Sulfurcell neben der vorgenannten Produktgewährleistung die folgende Gewährleistung: Wenn innerhalb einer Frist von zehn (10) Jahren ab Auslieferung der Module durch Sulfurcell die Leistungsfähigkeit des Moduls in Gestalt der elektrischen Leistung weniger als 90 % der in der Produktbeschreibung spezifizierten Minimalleistung beträgt, wird Sulfurcell nach eigener Wahl die fehlende Leistung entweder durch Lieferung zusätzlicher Module, Nachbesserung der fraglichen Module, Lieferung von Ersatzmodulen oder durch Erstattung des Minderwertes ausgleichen. Der Minderwert ergibt sich dabei aus dem der Minderleistung prozentual entsprechenden Zeitwertanteil (Bsp: liegt nach sechs Jahren die elektrische Leistung bei lediglich 75 % der spezifizierten Minimalleistung, beträgt der Minderwert 15 % des Modulzeitwertes). Gleiches gilt, wenn innerhalb einer Frist von fünfundzwanzig (25) Jahren ab Auslieferung der Module durch Sulfurcell die elektrische Leistung des Moduls weniger als 80 % der in der Produktbeschreibung spezifizierten Minimalleistung beträgt. Der Nachweis von Minderleistung muss in einem für diese Zwecke anerkannten Messlabor (z. B. TÜV Rheinland) entsprechend der Messvorschrift IEC 60904-1, -3 nach Freilandkalibirierung unter Standard-Test-Bedingungen erbracht werden. Vor dieser Messung muss das Modul mindestens 2 Stunden Tageslicht ausgesetzt worden sein. Ist mehr als ein Modul von einer Überprüfung betroffen, können sich Sulfurcell und der Gewährleistungsnehmer einvernehmlich auf ein sachgerechtes Stichprobenverfahren verständigen.
Ausschlüsse und Beschränkungen
Die Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb des Gewährleistungszeitraums geltend gemacht werden. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Typen- oder Seriennummer des PV-Moduls geändert, entfernt oder unleserlich gemacht wurde oder kein Kaufbeleg vorhanden ist. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, Leistungsverluste, Störungen oder Funktionsausfälle, die verursacht werden durch - die nachgeschaltete Systemtechnik;
- Verschmutzung;
- unsachgemäße oder missbräuchliche Verwendung
(z. B. Entfernen des Rahmens), einschließlich mangelhafter oder unterbliebener Wartung;> - Umbau, Installation entgegen der SCG Installationsvorschrift, ungeeignete Tests;
- Fremdeinwirkung einschließlich höherer Gewalt.
Eine Gewährleistung scheidet aus bei Benutzung der Module auf mobilen Einheiten wie Fahrzeugen und Schiffen.
Inanspruchnahme
Wird ein Gewährleistungsfall angenommen, ist Sulfurcell oder ein autorisierter Fachhändler unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Das defekte Modul ist erst auf schriftliche Anforderung an Sulfurcell oder einen autorisierten Fachhändler einzuschicken. Eine Rechnungskopie ist beizulegen. Im Rahmen dieser selbständigen Herstellergewährleistung trägt der Gewährleistungs-nehmer Kosten für Montage, Messung und Transport. Die Erbringung von Gewährleistungen durch Sulfurcell verlängert nicht den Gewährleistungszeitraum.
Allgemeines
Die vorstehende selbständige Herstellergewährleistung wird von der Sulfurcell Solartechnik GmbH, Barbara-McClintock-Str. 11, 12489 Berlin, Deutschland gegenüber dem Endkunden des jeweiligen PV-Moduls gegeben. Sie gilt für alle ab dem 1. September 2009 von Sulfurcell ausgelieferten PV-Module des Typs SCG. Aus dieser selbständigen Herstellergewährleistung bestehen über die genannten Ansprüche hinaus keine weiterge-henden Ansprüche des Kunden. gegenüber Sulfurcell. Vertragliche und/oder gesetzliche Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen seinen Verkäufer bleiben unberührt. Für Ansprüche aus dieser selbständigen Herstellergewährleistung gilt ausschließlich deutsches Recht. Verweise in ausländische Rechtsordnungen finden ebenso keine Anwendung wie die Vorschriften des Einheitlichen UN-Kaufrechtes (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.
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